Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrechtliche Verfahren werden von den Ermittlungsbehörden leider viel zu häufig als Massenverfahren behandelt, der Sachverhalt steht aufgrund der „leicht“ zu gewinnenden Beweisergebnisse ( z.B. Blutwerte ) fest – ebenso wie die Rechtsfolge, also die Bestrafung.

Die Belastungen eines solchen Verkehrsstrafverfahren sind allerdings für den Beschuldigten immens

Die Frage der Höhe einer ( Geld-) Strafe hat im Falle einer Verurteilung nicht immer die eigentlichen Bedeutung, sondern vielmehr die viel einschneidendere Führerscheinproblematik.

Anlass solcher Verfahren sind zumeist Vorwürfe wie Trunkenheit oder Drogen im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Gerade in letzter Zeit kommt eine wachsende Problematik mit ausländischen Führerscheinen hinzu.

Neben den rein rechtlichen Problemen sind immer wieder Fehler bei der Abfassung von Messprotokollen bzw. der Berechnung der Verjährungszeiten zu beachten.

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