BURO STRAFRECHT

Kanzlei für Strafrecht in Mannheim

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

Kenntnis & Erfahrung im Bereich Strafrecht

DIENSTLEISTUNGEN IM STRAFRECHT

wie z.B. Betäubungsmittelstrafrecht, Internetstrafrecht,
Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und
vieles mehr

RECHTSBEISTAND DURCH DIE BESTEN ANWÄLTE

mit jahrelanger Erfahrung in jedem Bereich der Rechtspraxis




Karriere

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, ausgewählte Mandate eigenständig zu bearbeiten, d.h. rechtliche Bewertungen der Sachverhalte zu erarbeiten sowie Entwürfe von Schriftsätzen und Mandantenschreiben zu entwerfen, gegebenfalls mit Mandanten in Haft zu besprechen.

Grundsätze und Werte

Als Anwälte sind wir bestrebt, beim Schutz der Rechte unserer Mandanten und bei der Förderung der Gerechtigkeit die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu wahren, die durch nationales und internationales Recht anerkannt sind, und jederzeit frei und gewissenhaft im Einklang mit dem Gesetz und den anerkannten Normen und der Ethik des Anwaltsberufs zu handeln.

Unsere Fachwissen

Alle in der Kanzlei tätigen Anwälte verfügen selbstverständlich über die entsprechende Qualifikation: Fachanwalt für Strafrecht. Strafverteidigung bedeutet, mit unbedingtem Einsatz für den Mandanten für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Betäubungsmittelstrafrecht

Nach § 4 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bedarf der gesamte Verkehr mit Betäubungsmitteln einer Erlaubnis nach § 3 Abs

Internetstrafrecht

Mit diesem Oberbegriff kann man heutzutage eines der wohl breitesten Felder des Strafrechts zusammenfassen:

Jugendstrafrecht

Strafverteidigung in Jugendstrafsachen immer eine doppelte Verantwortung zu übernehmen: Zum einen die juristischen Belange des Mandanten zu

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrechtliche Verfahren werden von den Ermittlungsbehörden leider viel zu häufig als Massenverfahren behandelt, der

Sexualstrafrecht

Sexuelle Begegnungen können sehr unterschiedlich verlaufen und von den Beteiligten – je nach sozialer Herkunft, sexueller Reife und Erfahrung

Kapitalstrafrecht

Das Grunddelikt des § 177 Abs.1 StGB bedroht denjenigen mit einer Freiheitsstrafe von „1 Jahr bis zu 15 Jahren“, der eine andere Person mit Gewalt,

Pressartikel

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Unsere Verteidiger

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Thomas Dominkovic

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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Kayahan Aydin

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrech

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